Bauherrenhaftpflichtversicherung
Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung benötigen Sie, wenn Sie ein Haus bauen oder Baumassnahmen an Ihrem Haus vornehmen. Eine Bauherrenhaftpflichtversicherung ist deshalb so wichtig, weil Sie als Besitzer Ihres Hauses dafür verantwortlich sind, daß bei den Bau- oder Modernisierungsarbeiten anwesende Sachen oder Menschen keine Schäden zustossen. Eine günstige Bauherrenhaftpflichtversicherung mit sehr guten Leistungen erhalten Sie bei vielen Versicherungen.
Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind auch für das zu bebauende Grundstück und das zu errichtende Bauwerk (z.B. Verletzung der Räum- und Streupflicht vor dem Grundstück) Schäden im Bereich der Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht mitversichert. Denn es ist nicht entscheidend, ob der Schaden aus Leichtsinn oder Unachtsamkeit passiert. Wenn Sie jemanden anderen einen Schaden fahrlässig zuführen, werden Sie sich dafür verantwortlich machen müssen. Sie sind dazu verpflichtet, den Geschädigten angemessen zu entschädigen. Aber auch wenn Sie die Arbeiten nicht selbst durchführen, werden Sie für die Schäden an Dritten verantwortlich gemacht. Deshalb sollten Sie unbedingt bei Arbeitsmassnahmen eine Bauherrenhaftpflichtversicherung abschliessen. Dritte können Bekannte, Nachbarn oder Kinder sein, die sich auf dem Grundstück aufhalten. Schäden können z.B. auftreten, wenn Sie Baumfällarbeiten auf Ihrem Grundstück durchführen oder mit dem Bagger arbeiten, ein Gerüst aufstellen oder Dachdeckerarbeiten durchführen. Die Bauherrenhaftpflichtversicherung ist zunächst nur auf Baustellen ausgerichtet, bei denen Sie als Bauherr die Bauleitung, Planung und Bauausführung durch einen Dritten, in Person einer Firma durchführen lassen. Bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung ist aber auch Nachbarschaftshilfe und Bauarbeiten in Eigenleistung versicherbar. Dies kostet in der Bauherrenhaftpflichtversicherung einen relativ kleinen Beitragszuschuss. Ein kleiner Hinweis noch : Wenn der Schaden bereits passiert ist, dann sorgen Sie dafür, wenn eine Möglichkeit dazu besteht, für eine Abwehr oder Minderung des Schadens. Nicht versichert bei der Bauherrenhaftpflichtversicherung sind z.B. die Haftpflicht aus dem Verändern der Grundwasserverhältnisse und aus Tätigkeiten, die nicht dem versicherten Risiko zuzurechnen sind. Ein Vergleich der Bauherrenhaftpflichtversicherung haben wir auch für Sie.
