Beginn und Kündigung

Posted by admin | Allgemein | Donnerstag 11 Dezember 2008 19:46

Zum beantragten Zeitpunkt beginnt der Schutz der Versicherung, nicht jedoch bevor der Antrag bei der Versicherung eingegangen ist. Das im Versicherungsschein dokumentierte Datum des Versicherungsbeginns und der Zeitpunkt, in dem der Erstbeitrag gezahlt ist, ist massgebend. Die Bauherrenhaftplfichtversicherung ist von vorneherein auf eine bestimmte Zeit abgeschlossen, somit endet die Bauherrenhaftpflichtversicherung automatisch zu dem Zeitpunkt, der vereinbart ist. Es gibt noch andere Möglichkeiten zur Beendigung, wie z.B. die

  1. Kündigung nach dem Versicherungsfall
  2. Beendigung bei Mehrfachversicherung
  3. Beendigung durch Risikowegfall.